Google Fonts stellt Schriftarten bereit, die Websites direkt aus Googles Infrastruktur laden können.
Wenn es vor der Einwilligung lädt
Mittel
Tracking & Consent
So steht es dann im Bericht: «Google Fonts von externem Server geladen – überträgt Besucher-IP an Google; LG München I Az. 3 O 17493/20 (Rechtsfrage zum IP-Personenbezug aktuell beim EuGH, Vorlage BGH VI ZR 258/24).»
Bereits der Abruf kann IP-Adresse und technische Request-Daten an den Anbieter übertragen; das LG München I (Az. 3 O 17493/20) hat ähnliche Einbindungen ohne Einwilligung als problematisch eingestuft. Diese Einordnung hängt am Personenbezug dynamischer IP-Adressen, der derzeit im Verfahren BGH VI ZR 258/24 dem EuGH zur Vorabentscheidung vorliegt.
Empfehlung
Schriften und Icons lokal hosten, z. B. Google Fonts herunterladen und selbst einbinden.
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konfirmed ist ein technisches Diagnosewerkzeug, keine rechtliche Bewertung. Einstufung und
Empfehlung sind ein Ausgangspunkt, keine Rechtsberatung; die konkrete Ausgestaltung sollte
rechtlich geprüft werden. Der Verbreitungswert ist eine Momentaufnahme aus einem einzelnen
Scan-Lauf über deutsche Websites, keine vollständige Erhebung.